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Rechtsdokumente

Muster für die Schul-Beschaffung

Muster — keine Rechtsberatung. Diese Dokumente sind Vorlagen und vor der Verwendung durch Schule und Betreiber rechtlich zu prüfen und an die konkrete Situation anzupassen. Der AVV ist an den Standard-Klauseln des Art. 28 DSGVO orientiert.

MUSTER — keine Rechtsberatung

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

gemäß Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Muster-Version: 02.08.2026 — bitte vor Verwendung prüfen, ob eine neuere Fassung vorliegt (die Liste der Unterauftragsverarbeiter in § 5 ändert sich mit der Konfiguration).

Verantwortliche (Auftraggeberin)

Schule:
Anschrift:
Vertreten durch:
Datenschutzbeauftragte:r:

— nachfolgend „Verantwortliche" —

Auftragsverarbeiter (Betreiber)

eXplainable AI Solutions GmbH
Johann Nepomuk Berger-Straße 7/RH47, 7210 Mattersburg, Österreich
E-Mail: office@companion.at
Dienst: learn

— nachfolgend „Auftragsverarbeiter" —

Die Parteien schließen zur Ergänzung ihres Nutzungs- bzw. Hauptvertrags über die Plattform learn den folgenden Vertrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (Art. 28 DSGVO).

§ 1  Gegenstand, Dauer und Weisungsbindung

Gegenstand dieses Vertrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag und nach Weisung der Verantwortlichen beim Betrieb der Plattform learn. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen des Hauptvertrags und dieses AVV.

Dauer: Der Vertrag läuft für die Laufzeit des Hauptvertrags und endet automatisch mit dessen Beendigung; die Pflichten zu Löschung/Rückgabe (§ 10) bestehen darüber hinaus fort.

Weisungsbindung (Art. 28 Abs. 3 lit. a): Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung der Verantwortlichen, auch bei einer Übermittlung in Drittländer, es sei denn, er ist gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet; in diesem Fall teilt er der Verantwortlichen die rechtliche Anforderung vor der Verarbeitung mit. Weisungen erfolgen grundsätzlich in Textform. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, informiert er die Verantwortliche unverzüglich.

§ 2  Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung dient dem Betrieb einer schulischen Lern- und Unterrichtsplattform: Kontoverwaltung, Klassen- und Aufgabenverwaltung, Erstellung und Zuweisung von Lernmaterialien, Speicherung des Lernfortschritts sowie — sofern von der Schule aktiviert — KI-gestützte Funktionen (siehe § 5).

Art der Verarbeitung: Erheben, Erfassen, Speichern, Anzeigen, Ordnen, Auslesen, Verändern, Übermitteln (an Unterauftragsverarbeiter nach § 5), Löschen.

§ 3  Kategorien betroffener Personen

  • Schüler:innen (überwiegend Minderjährige) — Beitritt über Klassencode ohne E-Mail-Adresse.
  • Lehrpersonen und ggf. weiteres pädagogisches Personal.
  • Administrator:innen der Schule / des Schulträgers.

§ 4  Kategorien personenbezogener Daten

  • Schüler:innen: Vorname/Anzeigename, systemseitig erzeugter Anmeldename, Passwort (gehasht), Klassenzugehörigkeit, Rolle, Sprache.
  • Lehrpersonen/Admins: E-Mail-Adresse, Anzeigename, Rolle, Sprache, Authentifizierungsdaten.
  • Lern- und Nutzungsdaten: gespeicherte Videos/Materialien, Quiz- und Checkpoint-Antworten, Lernfortschritt, Punkte/XP, Streak, Badges, Aufgabenzuweisungen, Abgaben.
  • Inhalte: von Nutzenden eingegebene Texte, Uploads und — bei aktivierten KI-Funktionen — Chat-/Prompt-Inhalte.
  • Technische Daten: Session-/Authentifizierungs-Cookie, anonymisierte Fehlerprotokolle (IP-Host-Anteil entfernt).

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind nicht Gegenstand des Auftrags; Nutzende sind angehalten, solche Daten nicht einzugeben.

§ 5  Unterauftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 2 und 4)

Die Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung zur Hinzuziehung von Unterauftragsverarbeitern. Der Auftragsverarbeiter informiert die Verantwortliche über beabsichtigte Änderungen (Hinzuziehung/Ersetzung) und räumt ihr ein Widerspruchsrecht ein. Er verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf ein gleichwertiges Datenschutzniveau. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses kommen — je nach Konfiguration dieser Instanz — die folgenden Unterauftragsverarbeiter in Betracht; nicht aktive Zeilen sind vor der Unterzeichnung zu streichen:

UnterauftragsverarbeiterZweck / BedingungSitz / Garantie
Mistral AIKI-Textgenerierung, Embeddings, optionale Texterkennung (OCR) und KI-Bildgenerierung. Für schülerbezogene KI-Funktionen ist dieses Modell serverseitig festgelegt. Deaktivierbar durch die Schule.Frankreich (EU) — keine Drittlandübermittlung.
OpenRouter, Inc.Optionales Vermittlungs-Gateway für KI-Anfragen. Nur wirksam, wenn der Betreiber es aktiviert; im ausgelieferten Standard nicht aktiv. Das Gateway ändert den Übermittlungsweg, nicht die serverseitig festgelegte Modellwahl für schülerbezogene Funktionen.USA — Drittland; Standardvertragsklauseln erforderlich.
Modell-Anbieter hinter OpenRouter (z. B. Google, OpenAI, Anthropic)Ausführung der Text- bzw. Bildanfragen, sofern das Gateway aktiv ist. Für die KI-Bildgenerierung ist ohne eingerichteten Mistral-Bildzugang ein Google-Bildmodell voreingestellt.USA — Drittland; Standardvertragsklauseln erforderlich.
StripeZahlungsabwicklung kostenpflichtiger Tarife. Nur bei kostenpflichtiger Nutzung; Zahlungsdaten werden direkt bei Stripe eingegeben.USA (EU-Niederlassung Irland) — Drittlandbezug; Standardvertragsklauseln.
E-Mail-Versand (SMTP): Anmeldung per Magic-Link, System- und Kontaktnachrichten. Übermittelt werden E-Mail-Adresse und Nachrichteninhalt.vom Betreiber einzutragen.
Wikimedia FoundationNachladen offen lizenzierter Vorschaubilder in der Materialsuche (nur Verlinkung, kein Re-Hosting). Die Verbindung stellt der Browser der Nutzenden her.USA — kein Auftragsverarbeiter im engeren Sinn; es wird die IP-Adresse übertragen.
Hosting/Infrastruktur: Betrieb von Anwendung, Datenbank und Uploads.vom Betreiber einzutragen (empfohlen: EU).

KI-Funktionen sind serverseitig abschaltbar; ohne Aktivierung findet keine Übermittlung an KI-Unterauftragsverarbeiter statt. Welche der oben genannten Dienste in dieser Instanz tatsächlich aktiv sind, hängt von der Konfiguration des Betreibers ab; er teilt der Verantwortlichen den jeweils aktiven Stand auf Anfrage mit und informiert vor Änderungen.

§ 6  Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b)

Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. Der Zugriff auf personenbezogene Daten ist auf das für die Auftragserfüllung Erforderliche beschränkt (Need-to-know).

§ 7  Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32)

Der Auftragsverarbeiter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, insbesondere:

  • Verschlüsselung: Transportverschlüsselung (TLS/HTTPS) für alle Verbindungen; Passwörter werden ausschließlich als sicherer Hash gespeichert.
  • Zugriffskontrolle: rollenbasierte Rechte (Schüler:in/Lehrkraft/Admin), HttpOnly-Session-Cookies, Trennung von Klassen und Mandanten.
  • Datenminimierung: Schüler:innen-Konten ohne E-Mail; anonymisierte Fehlerprotokolle (IP gekürzt); keine Tracking-Cookies, keine Drittanbieter-Analyse.
  • Datentrennung: logische Trennung der Daten je Schule/Klasse.
  • Verfügbarkeit & Integrität: Sicherungskonzept, Wiederherstellbarkeit, Schutz vor unbefugter Veränderung.
  • KI-Datenfluss: an KI-Dienste werden nur die für die Anfrage nötigen Inhalte übermittelt — ohne direkte Identifikatoren wie Klarname, E-Mail oder Klassencode.
  • Überprüfung: regelmäßige Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen.

Die konkrete Ausgestaltung der TOMs ist in einer Anlage zu präzisieren und an den tatsächlichen Betriebsstand anzupassen.

§ 8  Unterstützung der Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. e und f)

Der Auftragsverarbeiter unterstützt die Verantwortliche mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung von Anträgen betroffener Personen auf Wahrnehmung ihrer Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch; Art. 12–23). Nutzende können im Dashboard eine Kopie ihrer Daten (JSON) herunterladen und ihr Konto vollständig löschen. Ebenso unterstützt er bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und der Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32–36).

§ 9  Meldung von Datenschutzverletzungen (Art. 33)

Der Auftragsverarbeiter meldet der Verantwortlichen jede ihm bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von Stunden nach Bekanntwerden. Die Meldung enthält die nach Art. 33 Abs. 3 erforderlichen Angaben, soweit verfügbar, und unterstützt die Verantwortliche bei ihren eigenen Melde- und Benachrichtigungspflichten (Art. 33/34).

§ 10  Löschung und Rückgabe (Art. 28 Abs. 3 lit. g)

Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl der Verantwortlichen alle personenbezogenen Daten oder gibt sie zurück und löscht vorhandene Kopien, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Die Löschung eines Kontos entfernt die zugehörigen personenbezogenen Daten unwiderruflich.

§ 11  Nachweise und Überprüfungen (Art. 28 Abs. 3 lit. h)

Der Auftragsverarbeiter stellt der Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 zur Verfügung und ermöglicht sowie trägt zu Überprüfungen — einschließlich Inspektionen — bei, die von der Verantwortlichen oder einer von ihr beauftragten Prüferin durchgeführt werden. Überprüfungen werden mit angemessener Vorankündigung und ohne Störung des Betriebs durchgeführt.

§ 12  Drittlandübermittlung

Ob eine Übermittlung in Drittländer stattfindet, hängt davon ab, welche der in § 5 genannten Dienste in dieser Instanz aktiv sind.

Im ausgelieferten Standard laufen die KI-Anfragen direkt an Mistral AI (Frankreich, EU); insoweit findet durch die KI-Funktionen keine Drittlandübermittlung statt.

Eine Drittlandübermittlung findet statt, soweit der Betreiber das Gateway OpenRouter aktiviert, die KI-Bildgenerierung ohne Mistral-Bildzugang betrieben wird, kostenpflichtige Tarife über Stripe abgerechnet werden oder ein E-Mail-Versanddienst mit Drittlandbezug eingesetzt wird. In diesen Fällen erfolgt die Übermittlung nur bei Vorliegen geeigneter Garantien (Art. 44 ff. DSGVO, insbesondere Standardvertragsklauseln) und auf Weisung der Verantwortlichen.

Der Auftragsverarbeiter weist den jeweils aktiven Stand auf Anfrage nach und informiert die Verantwortliche vor einer Änderung, die eine Drittlandübermittlung erstmals auslöst (§ 5).

§ 13  Haftung

Die Haftung der Parteien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis haftet jede Partei für Schäden, die aus einer von ihr zu vertretenden Verletzung dieses Vertrags oder datenschutzrechtlicher Pflichten resultieren. Ergänzende Haftungsregelungen des Hauptvertrags bleiben unberührt, soweit sie zwingendem Recht nicht widersprechen.

§ 14  Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und dem Hauptvertrag gehen die Regelungen dieses AVV in Datenschutzfragen vor.

Ort:    Datum:

Für die Verantwortliche (Schule) — Name, Funktion, Unterschrift

Für den Auftragsverarbeiter (Betreiber) — Name, Funktion, Unterschrift

Muster-Version 02.08.2026 — ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Orientiert an den Standard-Klauseln des Art. 28 DSGVO. Vor Verwendung durch Schule und Betreiber rechtlich prüfen und an die konkrete Situation (u. a. TOMs-Anlage, Unterauftragsverarbeiter, Aufbewahrungsfristen) anpassen.